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SWK 23, 10. August 1994, Seite A 534

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen

l Arbeitnehmerförderungsstiftung (§ 4 Abs. 4 Z 3 EStG)

(BMF) — 1. Errichtet ein Arbeitgeber eine Privatstiftung, die die betriebliche Altersversorgung der Belegschaft bezweckt, ist dies dem Grunde nach ein betrieblich veranlaßter Vorgang. Damit ist aber die Frage der Behandlung der damit zusammenhängenden Aufwendungen noch nicht geklärt. Entsteht für den Arbeitgeber durch die Stiftung ein über das Wirtschaftsjahr hinausgehender betrieblicher Wert, liegt ein aktivierungspflichtiges Wirtschaftsgut vor, das nach Teilwertgrundsätzen zu behandeln ist. Ein solcher Wert ist in der Errichtung einer dauerhaften Trägerkörperschaft zu erblicken, sodaß die Behandlung des Gründungsaufwandes als Wirtschaftsgut denkmöglich erscheint.

2. Der Arbeitnehmerversorgungszweck der Privatstiftung verweist die Zuwendungen des stiftenden Arbeitgebers in den Bereich des Lohnaufwandes, sodaß eine Behandlung der Arbeitgeberzuwendungen als Wirtschaftsgut des Stifterbetriebes nicht in Betracht kommt. Da ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer gegen die Privatstiftung nicht begründet wird, liegt seitens der Stiftung kein verbotenes Pensionskassengeschäft im Sinne des vor. Die Zuwendungen können daher nicht unter den Begriff der Pensionskassenbeiträge im Sinne des

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