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Versteuerungen von Anzahlungen im UStG 1994
Wird der Wohnungsbau durch das neue Umsatzsteuergesetz teurer?
Durch den neu eingefügten 2. Absatz des § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994 müssen Entgelte, die vereinnahmt werden, bevor die Leistungen ausgeführt worden sind (= „Anzahlungen“), der Umsatzsteuer unterworfen werden. Im gegenständlichen Aufsatz soll nun anhand eines Beispiels untersucht werden, ob dadurch die Kalkulationen insbesondere in der Bauwirtschaft nach oben hin korrigiert werden müssen, und welche buchhalterische Schwierigkeiten auftreten können.
I. Beispiel
II. Auswirkungen auf die Kalkulation
S. T 67
Wie anhand des Beispiels erläutert wurde, ist mit teilweise beträchtlichen neuen Kostenfaktoren in der Kalkulation zu rechnen. Wobei anzumerken ist, daß die Höhe der Zinsbelastung jeweils im Einzelfall errechnet werden muß. Nach meinen Erfahrungen liegt aber die Zinsbelastung durch den früheren Abfluß der Mehrwertsteuer im Schnitt zwischen 2% und 5%.
Endverbraucher haben somit unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer wohl mit einer Verteuerung von 2,5% bis 6% im privaten Wohnbau zu rechnen, falls der Bauträger die Zinsbelastung in voller Höhe weitergibt, was wohl zu erwarten ist.
III. Möglichkeiten der Verbuchung
1. Einführung neuer Konten