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SWK 33, 20. November 1994, Seite R 172

GmbH-Anteil: Abtretung

Bei Abtretung des einzigen Geschäftsanteiles an einer GmbH, zu deren Vermögen Grundstücke gehören, ist bei der Berechnung derAbtretungsgebührenvom Abtretungspreis nicht der Verkehrswert der Grundstücke, sondern nur der Einheitswert der Grundstücke abzuziehen — (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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