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GmbH-Anteil: Abtretung
• Bei Abtretung des einzigen Geschäftsanteiles an einer GmbH, zu deren Vermögen Grundstücke gehören, ist bei der Berechnung derAbtretungsgebührenvom Abtretungspreis nicht der Verkehrswert der Grundstücke, sondern nur der Einheitswert der Grundstücke abzuziehen — (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG), (Abweisung)
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