Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
OHG-Anteil: Abtretung
• Die Geschäftsvertragsgebühr für die Abtretung einesAnteiles an einer OHGist vom anteiligen Einheitswert zu berechnen, wenn dieser höher ist als der Abtretungspreis — (§ 33 TP 16 Abs. 1 Z 1 lit. c GebG), (Abweisung)
()