Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EINKOMMENSTEUER
EINKOMMENSTEUER
Entfall des Anlaufzeitraumes (§ 2 EStG)
Ist von Anfang an von einer zeitlich befristeten Tätigkeit auszugehen, dann kommt ein Anlaufzeitraum nicht in Betracht. Bei einer nicht zeitlich befristet geplanten Tätigkeit muß hingegen bei einem Gesamtverlust in einem abgeschlossenen Beobachtungszeitraum nicht zwingend Liebhaberei vorliegen ( in RdW 1994, 334).
PKW-Leasing durch Arbeitnehmer (§ 2, § 16 Abs. 1 EStG)
Wird bei Abschluß eines Leasingvertrages eine übliche Sonderzahlung geleistet, so gehört diese zu den sofort abzugsfähigen Kosten. Es handelt sich bei der Einmalzahlung um keine Anschaffungskosten eines obligatorischen Nutzungsrechtes, welches nur in Form der AfA abgesetzt werden kann (BFH , VI R 100/93 in DStZ 1994, 631).
Anmerkung:
Für die Anwendung dieser Rechtsprechung in Österreich könnte die Frage auftreten, für welchen Zeitraum diese Leasingvorauszahlung geleistet wird. Denn nach § 19 Abs. 3 EStG wären Vorauszahlungen, die über das Folgejahr hinausgehen, nur auf die Jahre des VZ-Zeitraumes verteilt abzugsfähig.