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SWK 33, 20. November 1994, Seite A 716

Vorteile durch Geräte-Leasing bei Ärzten?

Mag. Wolfgang Leonhart

Ab 1997 besteht gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 und § 6 Abs. 1 Z 20 UStG 1994 für Ärzte, Dentisten, diverse sonstige Heilberufe sowie Zahntechniker wegen Inkrafttretens der unechten Umsatzsteuerbefreiung nicht mehr die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Vorsteuerbeträge von Investitionen der vier vor 1997 liegenden Jahre (Gebäude: neun Jahre) müssen gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1994 berichtigt werden.

Eine derzeit propagierte Alternative zur Anschaffung von Geräten ist der Abschluß eines möglichst kurzfristigen Leasingvertrages mit anschließender Kaufoption:

Dabei wird der Leasingvertrag bei beweglichen Anlagegütern auf die von der Finanzverwaltung akzeptierte Mindestfrist von 40% der gewöhnlichen Nutzungsdauer derS. A 717 Wirtschaftsgüter abgeschlossen. Soweit die Leasingraten in den Jahren 1995 und 1996 bezahlt werden, steht der Vorsteuerabzug zu, ohne daß es zu einer späteren Berichtigung kommt. Am Ende der Leasingdauer kann das Wirtschaftsgut um einen geringen Restwert (z. B. weitere Leasingrate) erworben werden („Full-payout-Leasing“). Im Falle von Wirtschaftsgütern mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren wäre somit eine Finanzierung durch Abschluß eines Leasingvertrages über 24 Monate (z. B. von Jänne...

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