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Pensionisten zur Kasse!
Pensionisten zur Kasse!
Probleme beim Jahresausgleich von Pensionisten
VON GERNOT HIERHAMMER
Die Auslagerung der außergewöhnlichen Belastungen von der Abgabenbehörde zum Pensionsversicherungsträger schafft für die Ruheständler nahezu unüberwindliche Hürden: Ein neuer Beweis für die verlorene Bodenhaftung der Behörde. Ein Pensionist reicht für das vergangene Jahr, in dem er noch einige Monate berufstätig war, seinen Jahresausgleich ein. Die belegten Sonderausgaben werden anerkannt, ebenso die außergewöhnliche Belastung für Diät und Erwerbsminderung laut Dauerbelegen. Die erfolgte Einkommensminderung bringt die erwartete Lohnsteuerrückzahlung.
Mit gleicher Post ergehen Freibetragsbescheid und Mitteilung für den Arbeitgeber; sie berücksichtigen jedoch nicht die außergewöhnliche Belastung. Anstelle einer diesbezüglichen Begründung wird der Steuerpflichtige aufmerksam gemacht, mit einer Nachzahlung rechnen zu müssen, falls seine künftigen Aufwendungen nicht die vorläufig angesetzten Beträge erreichen.1)
Der steuerpflichtige Pensionist kann nun
a) den Freibetragsbescheid beachten und im Berufungswege den Ansatz seiner außergewöhnlichen Belastungen (sie übersteigen meist die Sonderausgaben) fordern: Abweisun...