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Begünstigter Einkommensteuersatz: Verkauf eines forstwirtschaftlichen Teilbetriebes
•Der begünstigte Einkommensteuersatz für den Verkauf eines
forstwirtschaftlichen Teilbetriebeskann nicht angewendet werden, wenn die veräußerte Waldfläche nicht schon bisher in einem gewissen Ausmaß selbständig bewirtschaftet wurde — (§ 37 Abs. 1 EStG 1972)
Strittig ist, ob der Verkauf einer forstwirtschaftlichen Fläche von 124 ha als Veräußerung eines Teilbetriebes (i. S. d. §§ 37 Abs. 2 Z 2 und 24 Abs. 1 Z 1 EStG 1972) anzusehen ist. Der Beschwerdeführer hatte dazu vorgebracht, das verkaufte Revier befinde sich am Rande der übrigen Forstfläche und sei mit dieser lediglich auf einer Länge von 400 m, getrennt durch einen nicht aufgeschlossenen Graben, verbunden. Die Gesamtfläche habe vor der Veräußerung zwar 658 ha betragen, hievon seien jedoch nur 276 ha auf Wirtschaftswald entfallen. Das verkaufte Revier betrage ca. 45% der gesamten Wirtschaftswaldfläche bzw. betrage der Holzvorrat der verkauften Fläche ca. 45% des gesamten Holzvorrates des Wirtschaftswaldes.
Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung unter ausdrücklicher Ablehnung der Rechtsmeinung des BFH zur Frage des Vorliegens forstwirtschaftlicher Teilbetriebe trotz der Besonderheit der Forstwirtschaft die Auffassung, es komme auf die Beurteilung aus der Sicht des Veräußerers an. Dan...