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SWK 7, 1. März 1994, Seite R 19

VfGH: Vorarlberger Grenzgänger

•Vorarlberger

Grenzgänger, die im Krankenhaus Vaduz beschäftigt sind — (Art. 19 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens, Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen vom , Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung Nr. 281)

Aufhebung des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom , AÖVF Nr. 281, zur Abgrenzung zwischen Hoheitsverwaltung und Wirtschaftsverwaltung bei Bezügen aus öffentlichen Kassen.

Der Erlaß hätte als Rechtsverordnung im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden müssen (§ 2 Abs. 1 lit. f des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt, BGBl. 293/1972). Beim VfGH sind jedoch keine Bedenken gegen den Inhalt der Verordnung entstanden, der Gerichtshof sieht kein Hindernis, eine Verordnung dieses Inhaltes zu erlassen. (Aufhebung)

( V 98—103/82)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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