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BMF-Erlaß zum Versicherungssteuergesetz und Feuerschutzsteuergesetz
BMF-Erlaß zum Versicherungssteuergesetz
und Feuerschutzsteuergesetz
(BMF) — Inhaltlicher Schwerpunkt des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 13/1993, AÖFV Nr. 45/1993, ist die Anpassung des Versicherungssteuergesetzes 1953 und des Feuerschutzsteuergesetzes 1952 an die entsprechenden Bestimmungen des EG-Rechtes (Richtlinie 88/357/EWG und Richtlinie 90/619/EWG). Die Änderungen sind am in Kraft getreten (Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum). Das neue Recht ist auf alle versicherungssteuerlichen und feuerschutzsteuerlichen Rechtsvorgänge anzuwenden, für die die Steuerschuld nach dem entsteht.
Zu diesen Gesetzesnovellen bringt das Bundesministerium für Finanzen folgende Hinweise und Erläuterungen zur Kenntnis. Über gesetzliche Vorschriften hinausgehende Rechte oder Pflichten werden durch diese Information nicht begründet.
A. Versicherungssteuergesetz
1. Steuertatbestand (§ 1)
1.1. Die Steuer knüpft nach wie vor an die Zahlung des Versicherungsentgeltes aufgrund eines durch Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses an (§ 1 Abs. 1).
1.2. Hinsichtlich des Bestehens der Steuerpflicht unterscheidet das VersStG nunmehr zwischen Versicherungsverhältnissen
— mit einem Versicherer mit Sitz (Wohnsitz) in Österreich oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder