Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer bei Krankenanstalten
Steuersatz für die Umsätze aus Krankenanstalten, wenn die Einkünfte aus dieser Krankenanstalt den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit zuzuordnen sind
(BMF) — Im Erlaß vom , GZ 09 1009/1-IV/9/90, AÖFV Nr. 146/1990, vertritt das Bundesministerium für Finanzen die Rechtsauffassung, daß auf die Umsätze von Krankenanstalten im Sinne des Krankenanstaltengesetzes, BGBl. Nr. 1/1957, der ermäßigte Steuersatz gemäß § 10 Abs. 2 Z 9 UStG 1972 dann nicht zur Anwendung kommen kann, wenn die Einkünfte (Gewinnanteile) aus diesen Krankenanstalten den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 22 Z 1 (oder Z 3) EStG 1988 zuzuordnen sind.
Diese Rechtsauffassung hat weder durch das Erkenntnis des , noch durch das Erkenntnis des Zl. 91/15/0036, eine Änderung erfahren.
Im Erkenntnis vom , Zl. 91/15/0036, bringt der VwGH zwar zum Ausdruck, daß im Hinblick auf das VfGH-Erkenntnis vom , G 64/92-11, die Begründung dahingehend, daß diese Rechtsauffassung zur Vermeidung einer umsatzsteuerrechtlichen Ungleichbehandlung von gleichartigen ärztlichen Leistungen im Sinne einer verfassungskonformen Interpretation vertreten wi...