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Die Umsatzsteuerfreiheit der Kleinunternehmer
Die Umsatzsteuerfreiheit der Kleinunternehmer
Überlegungen für die Anwendungen in der Praxis
VON PROF. DR. FRANZ WEILER
Unser Umsatzsteuersystem ist so konzipiert, daß die Umsatzsteuer den Endverbraucher belastet und in der Unternehmerkette die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer abführt, sein Kunde als Vorsteuer abziehen kann. Dieses System wird durch die Umsatzsteuerfreiheit für Kleinunternehmer massiv durchbrochen.
Die Rechtslage bis 1993
Bis 1993 gab es die Bagatellregelung für Kleinunternehmer: Unternehmer, deren Jahresumsatz nicht höher als 40.000 S war, brauchten keine Umsatzsteuer abzuführen und keine Umsatzsteuererklärung abzugeben; trotzdem konnten sie Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis ausstellen. Die Leistungsempfänger konnten, wenn sie Unternehmer waren, die in den Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer mit dem Finanzamt verrechnen (§ 21 Abs. 6 UStG in der alten Fassung). Den Steuerausfall, der dadurch dem Fiskus entstand, nahm man im Interesse der Verwaltungsvereinfachung in Kauf.
S. A 179
Neue Rechtslage ab 1994
Durch das Steuerreformgesetz 1993 wurde die alte Bagatellregelung für Kleinunternehmer in § 21 Abs. 6 bis 8 UStG aufgehoben und dafür ins Umsatzsteuergesetz die neue Z 18 des § 6 und ein neuer § 6 a eingefügt. Die seit Jänner 1994 gelte...