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Durchführungsverordnung zum DBA mit Deutschland
(SWK) — Für das revidierte DBA Deutschland wird bereits vom Finanzministerium eine Durchführungsverordnung vorbereitet. In einem Beitrag in der April-Ausgabe der im Verlag Linde erscheinenden Fachzeitschrift »Steuer und Wirtschaft International« (SWI) erläutert MR Dr. Helmut Loukota, der Leiter der Abteilung für Internationales Steuerrecht im Finanzministerium, diese neuen Vorschriften. Er stellt dabei auch den Text dieser Durchführungsverordnung vor.