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SWK 11, 10. April 1994, Seite R 46

Eheliche Wohnung: Lebensführungskosten

•Aufwendungen für die

eheliche Wohnungsind Kosten der Lebensführung und können weder bei der Einkünfteermittlung abgezogen noch durch Vorsteuerabzug umsatzsteuerlich geltend gemacht werden — (§ 20 Abs. 1 EStG 1988, § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG)

Die beiden Beschwerdeführer sind Eheleute und je zur Hälfte Eigentümer eines dreigeschossigen Gebäudes, dessen zweites Obergeschoß sie mit schriftlichem Mietvertrag dem Miteigentümer Dr. M. (Ehemann) vermietet haben, welcher diese Wohnung gemeinsam mit seiner Ehegattin als eheliche Wohnung benützt.

Über die Abzugsfähigkeit der auf diesen Teil des Hauses entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung und die in diesem Umfang bestehende Berechtigung der Beschwerdeführer zum Vorsteuerabzug geht der Streit vor dem VwGH. Die Beschwerdeführer führten in ihrer Berufung ins Treffen, daß der von ihnen abgeschlossene Mietvertrag den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für die steuerliche Anerkennbarkeit von Verträgen zwischen nahen Angehörigen standhalte. Vermieter (die Hausgemeinschaft) und Mieter (der Ehemann) seien unterschiedliche Steuersubjekte; daß der Mieter seine Ehefrau mitwohnen lasse, müsse steuerlich unbeachtlich sein.

»Die...

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