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SWK 11, 10. April 1994, Seite R 46

Erbschaftssteuerversicherung

•Eine

Erbschaftssteuerversicherungführt nur dann zu einer Ermäßigung der Erbschaftssteuer, wenn die Versicherungssumme innerhalb von zwei Monaten nach dem Tod des Erblassers an das Finanzamt überwiesen wird — (§ 16 Abs. 3 ErbStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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