Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1994, Seite R 43
Räumungsvergleich: Gerichtsgebühr
•Wird in einem
Räumungsvergleichein Termin für die Räumung festgesetzt und die Zahlung eines Benützungsentgeltes bis zur Räumung vereinbart, so ist die Gerichtsgebühr von einer Leistung auf unbestimmte Dauer zu berechnen — (§ 58 Abs. 1 JN), (Abweisung)
()