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Grunderwerbsteuer: Berechnung
•Wenn anläßlich der Auflösung einer Lebensgemeinschaft in einem Vertrag, der wirtschaftlich nur die Übertragung einer Eigentumswohnung betrifft, die Gegenleistung für die Eigentumswohnung ermittelt werden kann, ist die
Grunderwerbsteuervon der Gegenleistung und nicht vom Einheitswert zu berechnen — (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987), (Abweisung)
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