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SWK 11, 10. April 1994, Seite R 42

Verfahren: Beweiswürdigung

•Die Behörde kann einen Tatbestand als erwiesen annehmen, wenn die

Beweiswürdigungschlüssig und begründet ist — (§ 183 Abs. 3 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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