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Parkometergesetz Wien
•Die Mitwirkungspflicht des der Übertretung des Wiener
ParkometergesetzesBeschuldigten ist nicht darauf beschränkt, die ihm vorgehaltenen Erhebungsergebnisse für unrichtig zu erklären, ohne diesen Erhebungsergebnissen konkrete Behauptungen entgegenzusetzen und entsprechende Beweise anzubieten — (§§ 24 und 25 VStG), (Abweisung)
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