TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1994, Seite R 41

Verdeckte Gewinnausschüttung

•Eine

verdeckte Gewinnausschüttungkann angenommen werden, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Aktionär Beträge mit der Bezeichnung »Aktionärsdarlehen« überweist, obwohl kein Darlehensvertrag besteht — (§ 27 Abs. 1 Z 1 EStG 1972), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...