Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1994, Seite R 41
Verdeckte Gewinnausschüttung
•Eine
verdeckte Gewinnausschüttungkann angenommen werden, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Aktionär Beträge mit der Bezeichnung »Aktionärsdarlehen« überweist, obwohl kein Darlehensvertrag besteht — (§ 27 Abs. 1 Z 1 EStG 1972), (Abweisung)
()