Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verdeckte Gewinnausschüttung
•Eine
verdeckte Gewinnausschüttungkann angenommen werden, wenn eine Kapitalgesellschaft ihrem Aktionär Beträge mit der Bezeichnung »Aktionärsdarlehen« überweist, obwohl kein Darlehensvertrag besteht — (§ 27 Abs. 1 Z 1 EStG 1972), (Abweisung)
()