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EDV-Geräte: Abschreibung
•Bei der Anschaffung von EDV-Geräten kann ein Drucker oder eine Maus sofort als
geringwertiges Wirtschaftsgutabgeschrieben werden, wenn die Anschaffungskosten nicht mehr als 5000 S betragen — (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. b i. V. m. § 13 EStG 1988)
Siehe die ausführliche Besprechung auf Seite A 263 ff. (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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