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Das 12%ige Betriebsausgabenpauschale
Das 12%ige Betriebsausgabenpauschale
Probleme bei der Anwendung in der Praxis
VON DR. EBERHARD WOBISCH
Die neu geschaffene sogenannte gesetzliche Pauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 und 2 EStG 1988 weist noch eine Vielzahl von Unklarheiten auf, wie etwa die Umsatzgrenze, Netto- oder Bruttomethode, Netto- oder Bruttobetrag, Übergangsprobleme usw. Unvorgreiflich der abzuwartenden erlaßmäßigen Regelung sollen einige dieser Punkte in der Folge beleuchtet werden.
1. Voraussetzungen
1.1. Einkünfte — Gewinnermittlungsart
Das 12%ige Spesenpauschale gibt es nur bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3, also bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, und da wieder eingeschränkt auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
1.2. Umsatzgrenze
Das 12%ige Spesenpauschale gibt es weiters nur, wenn die Umsätze (gemäß § 125 Abs. 1 lit. a BAO) des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 3 Mio. S betragen haben.
Daß hier der Halbsatz »einschließlich der Umsätze aus einer Tätigkeit im Sinne des § 22« fehlt, scheint ein ausschließlich redaktionelles Versehen zu sein, es war wohl nicht ernsthaft der Wille des Gesetzgebers, das 12%ige Pauschale bei Freiberuflern ohne Umsatzgrenze zuzulassen, obwohl die streng grammatikalische Interpretation diese Auslegung e...