zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 1994, Seite A 267

Das 12%ige Betriebsausgabenpauschale

Das 12%ige Betriebsausgabenpauschale

Dr. Eberhard Wobisch

Probleme bei der Anwendung in der Praxis

VON DR. EBERHARD WOBISCH

Die neu geschaffene sogenannte gesetzliche Pauschalierung gemäß § 17 Abs. 1 und 2 EStG 1988 weist noch eine Vielzahl von Unklarheiten auf, wie etwa die Umsatzgrenze, Netto- oder Bruttomethode, Netto- oder Bruttobetrag, Übergangsprobleme usw. Unvorgreiflich der abzuwartenden erlaßmäßigen Regelung sollen einige dieser Punkte in der Folge beleuchtet werden.

1. Voraussetzungen

1.1. Einkünfte — Gewinnermittlungsart

Das 12%ige Spesenpauschale gibt es nur bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3, also bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, und da wieder eingeschränkt auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

1.2. Umsatzgrenze

Das 12%ige Spesenpauschale gibt es weiters nur, wenn die Umsätze (gemäß § 125 Abs. 1 lit. a BAO) des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 3 Mio. S betragen haben.

Daß hier der Halbsatz »einschließlich der Umsätze aus einer Tätigkeit im Sinne des § 22« fehlt, scheint ein ausschließlich redaktionelles Versehen zu sein, es war wohl nicht ernsthaft der Wille des Gesetzgebers, das 12%ige Pauschale bei Freiberuflern ohne Umsatzgrenze zuzulassen, obwohl die streng grammatikalische Interpretation diese Auslegung e...

Daten werden geladen...