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Die Abschreibung von EDV-Geräten
Die Abschreibung von EDV-Geräten
PC und Peripheriegeräte sind nicht als einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen
VON PROF. DR. FRANZ WEILER
Der VwGH beschäftigte sich kürzlich mit der Frage der Abschreibung von EDV-Geräten und mit der Frage der Sachgesamtheit bei solchen Geräten.
Tatbestand Der Beschwerdeführer unterrichtet als Hauptschullehrer die Fächer Informatik und Mathematik. Er machte in seinem Antrag auf Durchführung eines Jahresausgleiches Werbungskosten für den Ankauf eines »Computers mit Drucker« in Höhe von 29.807 S geltend. Er führte aus, er benötige den Computer zur Vorbereitung auf die Unterrichtstätigkeit in den von ihm unterrichteten Fächern sowie zur Übung und Vertiefung bei seiner Fortbildung zum Informatiklehrer. Diese Angaben wurden von der Direktion der Schule, in welcher der Beschwerdeführer beschäftigt ist, bestätigt, mit der Ergänzung, daß ein derartiges Gerät vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt werden könne.
Im Jahresausgleichsbescheid wurden die geltend gemachten Werbungskosten dem Grunde nach anerkannt, für den (gebraucht angeschafften) Computer jedoch eine Nutzungsdauer von drei Jahren, für einen Bildschirm und den Drucker eine solche von fünf Jahren angenommen und unter Berü...