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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite T 21

Negativer Progressionsvorbehalt und Verlustvortrag

(SWK) — Doppelbesteuerungsabkommen, die die Befreiungsmethode vorsehen, ordnen auch den Progressionsvorbehalt an. Die befreiten ausländischen Einkünfte sind daher für die Ermittlung des Steuersatzes in Österreich zu berücksichtigen. Daher vermindern befreite ausländische Verluste den Steuersatz in Österreich. Sofern die ausländischen Verluste allerdings so hoch sind, daß sie die verbleibenden Einkommensteile übersteigen, werden sie nach der Verwaltungspraxis grundsätzlich nicht zum Verlustvortrag für Zwecke der Ermittlung des Steuersatzes zugelassen. Lediglich dann, wenn die Verluste nicht im Heimatstaat »verwertet« werden können, ist das Bundesministerium für Finanzen zu »Billigkeitsmaßnahmen« bereit.

Univ.-Doz. Dr. Michael Lang hat in der April-Ausgabe der im Verlag Linde erscheinenden Fachzeitschrift »Steuer und Wirtschaft International« (SWI) die derzeitige Verwaltungspraxis einer kritischen Analyse unterzogen. Er ist dabei zum Ergebnis gekommen,S. T 22 daß befreite ausländische Verluste für Zwecke der Ermittlung des inländischen Steuersatzes auch im Wege des Verlustvortrages zu berücksichtigen sind.

Dies ist unabhängig davon der Fall, ob im Heimatstaat selbst eine Verlustverwertun...

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