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Verzollungsverfahren: Wiederaufnahme
•Ein Antrag des Spediteurs auf
Wiederaufnahmedes Verzollungsverfahrens ist abzuweisen, wenn der Warenempfänger aus eigenem Verschulden die Ware nicht untersucht hat, obwohl es Hinweise gab, daß sie falsch verzollt worden ist — (§ 303 Abs. 1 lit. b BAO), (Abweisung)
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