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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite R 59

Darlehensverträge: Gebührenbefreiung

•Die Gebührenbefreiung für

Darlehensverträgebetreffend geförderte Wohnbauten kann nicht beansprucht werden, wenn im Zeitpunkt der Darlehensgewährung der Finanzierungsplan noch nicht genehmigt ist — (§ 33 TP 8 Abs. 2 Z 3 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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