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GmbH & Co. KG: Abschichtung
•Wenn aufgrund eines
Abschichtungsvertrageseine GmbH & Co. KG endet und das gesamte Vermögen der KG ohne Liquidation auf die GmbH übergeht, gehen auf diese auch alle abgabenrechtlichen Rechte und Pflichten über — (§ 19 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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