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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite R 59
Grundstücksverkäufe: bedingte Verträge
•Vor dem abgeschlossene bedingte Verträge über Grundstücksverkäufe sind nach den Bestimmungen des
Grunderwerbsteuergesetzes 1955zu versteuern — (§ 12 Abs. 2 GrEStG 1987), (Abweisung)
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