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Aufschließungsbeitrag Stmk.
•Bei der Berechnung des
Aufschließungsbeitragesin der Steiermark ist eine an das Wohnhaus angebaute
Garagevoll und nicht als Nebengebäude zu berücksichtigen — (§ 6 a Abs. 2 Stmk. BauO), (Aufhebung eines Bescheides der Stmk. Landesregierung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgrund einer Beschwerde der Gemeinde)
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