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SWK 13, 1. Mai 1994, Seite R 58

Verdeckte Gewinnausschüttung

Kapitalertragsteuerwegen verdeckter Gewinnausschüttung ist nicht abzuführen, wenn eine GmbH einer GmbH & Co. KG, bei der die GmbH als Arbeitsgesellschafterin tätig ist und an der Gesellschafter der GmbH als Kommanditisten beteiligt sind, ein verzinsliches Darlehen gibt — (§ 93 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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