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Verdeckte Gewinnausschüttung
•Eine
verdeckte Gewinnausschüttungliegt nicht vor, wenn eine GmbH einer GmbH & Co. KG, bei der die GmbH als Arbeitsgesellschafterin tätig ist und an der Gesellschafter der GmbH als Kommanditisten beteiligt sind, ein verzinsliches
Darlehengibt — (§ 8 KStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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