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Grundstück: Anschaffung
•Die
Anschaffungeines Grundstückes liegt vor, wenn der Steuerpflichtige das zu einer Verlassenschaft gehörende Grundstück, an welcher Verlassenschaft er nur mit einem Minianteil beteiligt ist, gegen eine hohe Zahlung an die Miterben erwirbt — (§ 30 Abs. 1 EStG 1972), (Abweisung)
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