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Die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch von Gebäuden ist verfassungswidrig
Die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch von
Gebäuden ist verfassungswidrig
Aufhebung der Eigenverbrauchs-Besteuerung
von Gebäuden und Gebäudeteilen
VON MAG. JOSEF SPORER
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Eine jahrelange Rechtsunsicherheit zum Problem der Umsatzbesteuerung des Eigenverbrauchs von Gebäuden hat nun ein Ende gefunden: Der VfGH hat die derzeit geltende Eigenverbrauchs-Regelung (§ 6 Z 9 a UStG 1972) als unsachlich qualifiziert und wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aufgehoben (Verfassungsgerichtshof vom , G 122/93-8, G 153/93-8). Die strittige Gesetzesstelle im UStG 1972 lautete (inkl. des 1. Halbsatzes, der noch weiterhin in Kraft ist): Von den ... Umsätzen sind steuerfrei: § 6 Z 9 a: »Die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1955; die Steuerfreiheit gilt nicht für den Eigenverbrauch, insoweit für die Grundstücke ein Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 vorgenommen worden ist.« Vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde der zweite Halbsatz der Ziffer 9 a, der wie folgt lautet: »... die Steuerfreiheit gilt nicht für den Eigenverbrauch, insoweit für die Grundstücke ein Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 1 vorgenommen worden ist.« |
Chronologie der Entwicklung
1. Schon im April 1989 wurde unter Zl. B 469/89 ein Tiroler Streitfall zum Eigenverbrauch von Gebäuden beim Verfassungsgerich...