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SWK 27, 20. September 1994, Seite R 142
Gebühren: Bestandvertrag
• EinBestandvertragist gebührenrechtlich als Vertrag auf bestimmte Zeit anzusehen, wenn nach dem erklärten Vertragswillen beide Parteien eine bestimmte Zeit an den Vertrag gebunden sein sollen — (§ 33 TP 5 GebG), (Abweisung)
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