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Verfahren: Exekution
• Wenn das Finanzamt beimExekutionsgerichtdie Versteigerung einer dem Abgabenschuldner gehörenden Liegenschaft beantragt hat, hat das Finanzamt die aufgelaufenen Kosten nicht dem Abgabenschuldner vorzuschreiben, sondern beim Exekutionsgericht geltend zu machen — (§ 3 AbgEO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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