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SWK 27, 20. September 1994, Seite R 142

Verfahren: Exekution

Wenn das Finanzamt beimExekutionsgerichtdie Versteigerung einer dem Abgabenschuldner gehörenden Liegenschaft beantragt hat, hat das Finanzamt die aufgelaufenen Kosten nicht dem Abgabenschuldner vorzuschreiben, sondern beim Exekutionsgericht geltend zu machen — (§ 3 AbgEO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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