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Abgabenhehlerei: Tatbestand
• Abgabenhehlereiist nicht anzunehmen, wenn im Zeitpunkt des „Kaufes“ und des „Ansichbringens“ der Ware die Vortat der Abgabenhinterziehung noch nicht vollendet war — (§ 37 Abs. 1 FinStrG), (Aufhebung aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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