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Rückstellung für Lehrlingsausbildung
• Eine Rückstellung für künftige Kosten der Ausbildung der beschäftigtenLehrlingeist nicht anzuerkennen — (§ 5 EStG 1972)
Schließt ein Unternehmer Lehrverträge unter üblichen Voraussetzungen ab, so kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß der Wert der Gegenleistung des Unternehmers nicht hinter den von ihm erwarteten wirtschaftlichen Vorteilen zurückbleibt. (Abweisung)
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