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SWK 27, 20. September 1994, Seite R 139
Bescheid: Begründung
• DieBegründungeines Bescheides der zweiten Instanz muß sich mit dem Vorbringen in der Berufung des Abgabepflichtigen auseinandersetzen — (§ 93 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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