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UMSATZSTEUER
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Keine Vorsteuerberichtigung bei Sparkasseneinbringung (§ 12 Abs. 10 UStG)
Wird eine Sparkasse nach § 8 a KWG in eine AG eingebracht, dann handelt es sich dabei nach § 13 Abs. 1 StruktVG um keinen Umsatz i. S. d. UStG, sodaß eine Vorsteuerberichtigung zum Vorteil des Steuerpflichtigen (im Beschwerdefall wurden Vorsteuern von 27,6 Mio. S geltend gemacht) nicht stattzufinden hat ().