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Ausfuhrlieferung im neuen Umsatzsteuerrecht
Ausfuhrlieferung im neuen Umsatzsteuerrecht
Anpassung an die Bestimmungen der 6. EU-Richtlinie
VON MAG. PETER HAUNOLD
Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (EU) mußte das Umsatzsteuergesetz an die Bestimmungen der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie der EU (im folgenden kurz 6. EU-RL) angepaßt werden.1) Das UStG 19942) bringt nicht nur Neuregelungen im Bereich des innergemeinschaftlichen Handels,3) sondern enthält auch zahlreiche Detailänderungen im allgemeinen Teil.4) Die Bestimmungen über Ausfuhrlieferungen mußten ebenfalls an die diesbezüglichen Vorgaben der 6. EU-RL angepaßt werden.
I. Grenzüberschreitender Warenverkehr
Im Bereich des Umsatzsteuerrechtes ist im Export künftig von entscheidender Bedeutung, ob die Ware aus Österreich in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder in das Drittlandsgebiet gelangt. Gelangt die Ware aus Österreich in einen anderen Mitgliedstaat der EU, gelten die Regelungen über die innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 7 des Anhangs zu § 29 Abs. 8 UStG 19945)). Gelangt die Ware hingegen in das Drittlandsgebiet (Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist), dann kommen weiterhin die Regelungen über die Ausfuhrlieferungen zur Anwendung (§ 6 Abs. 1 Z 1 und § 7 UStG 19946)). Die...