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Die Privatstiftung als Träger betrieblicher Altersvorsorge
Die Privatstiftung als Träger betrieblicher
Altersvorsorge
Steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte
Von Dr. Kurt Bednar und Mag. Roland Reisch
Das Privatstiftungsgesetz (PSG) hat das Rechtssystem um die Privatstiftung ergänzt, d. i. eine juristische Person des Privatrechts. Bis dahin galt lediglich das Bundes-Stiftungs- und Fonds-Gesetz (BSFG), dessen Produkte gemeinnützigen Charakter i. S. § 34 ff. BAO haben und staatlicher Aufsicht unterliegen. Eine Variante der betrieblichen Altersversorgung ist seit langem die sogenannte Unterstützungskasse, üblicherweise in der Rechtsform eines Vereins oder einer GmbH, vereinzelt aber auch als Fonds oder als Stiftung i. S. des BSFG konstruiert. Eine Privatstiftung, deren überwiegender Zweck die Versorgung natürlicher Personen ist, wird als Versorgungsstiftung bezeichnet.
Gegenstand der Untersuchung ist die Privatstiftung als Träger von betrieblicher Altersvorsorge für das Unternehmen des Stifters.
Aus dem Gesichtspunkt der Steueroptimierung von Vergütungen an Arbeitnehmer wird nun folgendes Modell erörtert:
• Der Arbeitgeber wendet aus seiner betrieblichen Sphäre einer Stiftung Vermögen in Form von Wertpapieren oder Geld zu.
• Die Stiftung erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen.
• Als Begünstigte der Stiftung werden...