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SWK 25, 1. September 1994, Seite R 134
Verfahren: Beweisaufnahme
• Für denBeweiseiner Tatsache sind nicht irgendwelche Beweisregeln, sondern der innere Wahrheitsgehalt der Ergebnisse der Beweisaufnahme ausschlaggebend — (§ 167 BAO), (Abweisung)
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