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SWK 25, 1. September 1994, Seite R 133

Berufungsentscheidung: Begründung

In derBegründungder Abweisung einer Berufung muß angegeben werden, warum die Abgabenbehörde zu dieser Entscheidung gelangt ist — (§ 288 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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