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SWK 25, 1. September 1994, Seite R 133
Berufungsentscheidung: Begründung
• In derBegründungder Abweisung einer Berufung muß angegeben werden, warum die Abgabenbehörde zu dieser Entscheidung gelangt ist — (§ 288 BAO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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