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Zeugengebühr: Zahnarzt
• Auch einem gut verdienenden Zahnarzt gebühren, wenn er seinen Verdienstentgang nicht konkret nachweist, nur die tarifmäßigeZeugengebührund die Kosten eines Massenbeförderungsmittels — (§ 18 Gebührenanspruchsgesetz), (Abweisung)
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