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SWK 25, 1. September 1994, Seite R 130

USt: Kunsteislaufbahn

Die Eintrittsgelder aus dem Betrieb einer (im Freien gelegenen)Kunsteislaufbahnunterliegen der Umsatzsteuer mit dem Normalsteuersatz — (§ 10 Abs. 2 Z 5 Abs. 1 UStG)

Die Beschwerdeführerin vertritt die Ansicht, die Eintrittsgelder unterlägen nur teilweise dem Normalsteuersatz (hinsichtlich vermieteter Betriebsvorrichtungen), teilweise aber dem begünstigten Steuersatz (hinsichtlich der Vermietung des Grundstückes).

„... Dennoch teilt der Gerichtshof im Ergebnis die Ansicht der belangten Behörde, daß bei entgeltlicher Überlassung des Kunsteislaufplatzes zur Ausübung des Eislaufsportes der Grundstückskomponente im Rahmen des Leistungsaustausches lediglich eine ganz untergeordnete Bedeutung zukommt, welche eine Aufteilung des Entgeltes in einen dem Normalsteuersatz und einen dem begünstigten Steuersatz unterliegenden Teil nicht rechtfertigt. Der Umstand, daß für die Schaffung der Eisfläche ein bestimmter Teil der Erdoberfläche benötigt wird, ändert nämlich nichts daran, daß — entgegen dem Beschwerdevorbringen — der Inhalt des Eislaufsportes nicht die Grundstücksnutzung als solche, sondern die Nutzung der Eisfläche bildet ... Daß die Nutzung der Eisfläche auch aus Geselligkeitsgründen erfolgt, vermag am grunds...

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