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SWK 25, 1. September 1994, Seite R 129
Verfahren: Wiederaufnahme
• EinWiederaufnahmeantrageiner GmbH ist zurückzuweisen, wenn die hervorgekommenen Tatsachen nicht im Zusammenhang mit den Besteuerungsgrundlagen der GmbH stehen — (§ 303 BAO), (Abweisung)
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