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Fusionsgewinne und -verluste
Fusionsgewinne und -verluste
Zur Frage der bilanziellen Behandlung von Verschmelzungsgewinnen
VON DDR. WALTER BAUMANN
Bei den sogenannten Verschmelzungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage (Wiesner, Helbich-FS 226 ff., Hügel, ÖStZ 1989, 250) resultieren Buchgewinne (Buchverluste) aus der Differenz zwischen dem Buchwert des übertragenen Vermögens und dem Buchwert (Nennwert) der neu ausgegebenen Anteile.
Der Buchgewinn ist wie der Buchverlust steuerlich neutral.
Bei Verschmelzungen auf betrieblicher Grundlage (weiterführend Wiesner, Helbich-FS 226 ff.) ergeben sich Buchgewinne und Buchverluste aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Nettobuchwert des übertragenen Vermögens und der wegfallenden Beteiligung der übernehmenden Körperschaft an der übertragenden Kapitalgesellschaft.
wird zu 100% von der B-AG (übernehmende Körperschaft) gehalten. Diese Beteiligung ist mit 200 in den Büchern der B-AG ausgewiesen:
S. D 32
Wirtschaftlich gesehen setzen sich diese Buchgewinne und Buchverluste aus stillen Reserven und stillen Lasten von ausgewiesenen aktiven und passiven Wirtschaftsgütern, aus dem Teilwert von nicht bilanzierten Wirtschaftsgütern sowie aus einem allfälligen Restbetrag, dem Firmenwert (Goodwill), zusammen (vgl. Wundsam/Zöchli...