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Erbschaftssteuer bei Legaten
ERBSCHAFTSSTEUER
Erbschaftssteuer bei Legaten (§ 20 Abs. 4 ErbStG)
Verfügt ein Erblasser in Legaten, daß die auf den jeweiligen Legatar entfallende Erbschaftssteuer aus dem Nachlaß zu zahlen ist, dann vermindert die auf die Legate entfallende und vom Erben zu tragende Erbschaftssteuer die Bemessungsgrundlage für die Berechnung seiner Erbschaftssteuer (, 0162).