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SWK 25, 1. September 1994, Seite A 542

Letztmalige Optimierung der Gewerbesteuer und Mehr-Weniger-Rechnung im Jahresabschluß 1994 bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Mag. Dr. Josef Schlager und Dr. Reinhard Schwarz

1. Vorbemerkung

Im Rahmen von Steuerreformen werden naturgemäß Übergangsregelungen benötigt. Die Steuerreform 1993 hat im Bereich des Unternehmenssteuerrechts durch den Wegfall der Gewerbesteuer, der Vermögensteuer und des Erbschaftssteueräquivalents sowie einer teilweisen Abkoppelung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz bei den pauschalen Wertberichtigungen zu Forderungen und den pauschalen Rückstellungen besonders bedeutsame und bemerkenswerte Änderungen gebracht, für die auch Übergangsvorschriften vorgesehen wurden (Art. I Z 64, Art. VII Z 2 des Steuerreformgesetzes 1993).

Die bestmögliche Ausnutzung der getroffenen Übergangsvorschriften zur Minderung der Steuerbelastung in einem mehrjährigen Zeitraum ist für Unternehmen jedenfalls schon aus Wettbewerbsgründen notwendig. Die nachstehenden Ausführungen sollen die Rechengrößen sowie den Rechenvorgang bei der Ermittlung der Gewerbesteuer 1994 für Unternehmen mit einem Bilanzstichtag zeigen, der vom 31. 12. abweicht, sowie auf die Unterschiede in der gewerbesteuerlichen bzw. körperschaftsteuerlichen Mehr-Weniger-Rechnung hinweisen.

S. A 5432. Berücksichtigung der Übergangsvorschriften in den Mehr-Weniger-Rechnungen

Durch die Bezugnahm...

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