zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 17, 10. Juni 1994, Seite R 82

Gerichtlicher Vergleich: Gebühren

•Wenn in einem gerichtlichen Vergleich der Beklagte sich zur Bezahlung sämtlicher Kosten der klagenden Partei verpflichtet, trifft die

Gebührenpflichtden Gegner der gebührenbefreiten Partei in jenem Verhältnis, in dem der Prozeßkostenersatz von den Prozeßparteien vergleichsweise geregelt wurde — (§ 20 Abs. 1 GGG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...